Vertragspartnerin ist ZUEGELBOX.CH GmbH, nachfolgend ZUEGELBOX.CH genannt.
ZUEGELBOX.CH ist in erster Linie auf die Vermietung/Ausleihung von geeigneten standardisierten Umzugsboxen für Private, Firmen und öffentliche Auftraggeber spezialisiert.
Die Umzugsboxen aus Kunststoff, nachfolgend Zügelboxen genannt, sind und bleiben Eigentum der ZUEGELBOX.CH. Die Vermietung/Ausleihung dieser Zügelboxen dient primär dem Zweck, eine praktische, saubere und robuste Unterstützung beim Umzug zu bieten.
ZUEGELBOX.CH lehnt jegliche Haftung ab, die mit der Anwendung der Zügelboxen verbunden ist. Dies beinhaltet insbesondere Beschädigungen, Defekte und Verluste der mit den Zügelboxen transportierten Gegenstände und Waren sowie allfällige aus der Handhabung der Mietboxen entstandene Verletzungen.
Die von ZUEGELBOX.CH ausgelieferten Zügelboxen werden in einwandfreiem und gereinigtem Zustand ausgeliefert. Die Zügelboxen müssen ebenfalls in sauberem, gereinigten und einwandfreien Zustand retourniert werden.
Beschriftungen, wie z.B. Klebebänder und andere Markierungen auf den Zügelboxen sind nicht erlaubt. Zum Zwecke der Kennzeichnung der einzelnen Boxen sind separate Etikettenfächer vorhanden. Entsprechende Etiketten werden ebenfalls mitgeliefert.
Die Mietdauer ist abhängig von der bei der Bestellung vereinbarten Dauer ab Datum der Zustellung der Zügelboxen. Eine allfällige Verlängerung der Mietdauer ist nach vorheriger gegenseitiger Absprache möglich.
Rückgabe: Die Zügelboxen müssen bis spätestens Ende der Mietdauer und nach telefonischer oder elektronischer (E-Mail) Vorankündigung an ZUEGELBOX.CH retourniert werden.
Bei Liefer- bzw. Abholservice durch eine Spedition muss der Mieter vor Ende der Mietdauer telefonisch oder per E-Mail mit ZUEGELBOX.CH Kontakt aufnehmen.
Verspätete Rückgabe: Bei verspäteter Rückgabe der Zügelboxen behält sich ZUEGELBOX.CH vor, die verlängerte Mietdauer separat in Rechnung zu stellen (Zusatzwoche Fr. 3.00 pro Box).
Sollte bei erfolgloser Anlieferung bzw. beim Rücktransport ein Folgetermin vereinbart werden müssen, erfolgt ein Kostenzuschlag von CHF 27.--.
Defekte, Beschädigungen und grobe Verunreinigungen der Mietsachen (Zügelboxen oder Rollwagen), welche durch unsachgemässe Benützung der Zügelboxen entstehen, werden separat und nachträglich in Rechnung gestellt.
Nicht retournierte oder defekte Boxen werden mit max. Fr. 39.00 in Rechnung gestellt
Zahlungsbedingungen:
Firma mit Handelsregistereintrag: Rechnung, zahlbar innert 10 Tagen.
Privatpersonen: Vorauszahlung oder direkt Bezahlung bei online-Bestellung (Zahlungsmöglichkeiten).Zahlungsverzug:
1. Mahnung/Zahlungserinnerung: kostenlos
2. Mahnung: Fr. 20.- Mahn- und UmtriebsspesenBetreibungen:
Verzugszins: 5%
Umtriebsspesen sind abhängig vom Rechnungsbetrag (Details).ZUEGELBOX.CH lehnt jegliche Haftung für zu spät oder nicht gelieferte Zügelboxsendungen ab!
Gerichtsstand ist Luzern